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Auf die Erziehung des Hundes kommt es an: Gesetze schützen nicht vor Hundebissen

19. Baden-Badener Fortbildungstage kleintier konkret vom 22. bis 25. März 2007 in Baden-Baden

Seit im Jahr 2000 zwei Menschen von Hunden totgebissen wurden, hat der Gesetzgeber die Regelungen zur Haltung von Hunden massiv verschärft. Inwieweit die "Hundegesetze" zur Gefahrenabwehr den Menschen schützen und ob sie gleichzeitig mit dem Tierschutzgesetz vereinbar sind, diskutieren Experten im Rahmen der 19. Baden-Badener Fortbildungstage kleintier konkret.

Die Gesetze zur Bekämpfung "gefährlicher" Hunde sind bundesweit bisher nicht einheitlich. Viele Länder führen Listen mit "gefährlichen" Rassen, die jedoch ebenfalls voneinander abweichen.

Diese Kategorisierung des Hundes bestimmt sowohl seine "Gefährlichkeit" als auch die jeweiligen daraus resultierenden Maßnahmen: Einschläfern, Maulkorb oder Wesenstest. Diese Maßnahmen zur Gefahrenabwehr greifen jedoch in das Tierschutzgesetz ein.

"Das Einschläfern eines Hundes rein aufgrund eines nicht bestandenen Tests muss als Verstoß gegen Paragraph 17 des Tierschutzgesetzes gewertet werden", so Dr. Barbara Schöning, Fachärztin für Verhaltenskunde und Tierschutz. Auch der permanente Leinen- und Maulkorbzwang ist nicht mit dem Tierschutz vereinbar und kann laut Expertenmeinungen sogar Verhaltensauffälligkeiten herbeiführen.

Grundsätzlich teilen Rasselisten die Hunde in zwei Kategorien ein. Zu den Kat-I-Hunden zählen unter anderem der American Staffordshire Terrier, Bullterier und Pitbull Terrier. Kategorie II umfasst zum Beispiel Bordeaux, Dogge und Bullmastiff, Herdenschutzhunde wie Kangal und Owtscharka sowie einige Gebrauchshunderassen wie Dobermann oder Rottweiler.

Innerhalb der vergangenen sechs Jahre erwiesen sich die "Hundegesetze" als wenig erfolgreich bezüglich der Gefahrenabwehr. Dagegen besteht die reelle Gefahr, dass Hundehalter bewusst oder unbewusst gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. "Wissenschaftliche Publikationen zeigen, dass die "Gefährlichkeit" eines Hundes nicht in seiner Rasse begründet ist, sondern der Hundehalter hier eine maßgebliche Rolle spielt.", so die Hamburger Fachtierärztin für Verhaltenskunde und Tierschutz. Weitere Informationen zum Thema stellt sie am 23. März 2007 im Rahmen der Pressekonferenz anlässlich der Baden-Badener Fortbildungstage kleintier konkret vor.

Terminhinweis:

Samstag, 24. März 2007; 10.15 bis 10.50 Uhr
Thema: Haltung von "gefährlichen" Hunden
Vortrag: "Rassetypische Verhaltensmuster bei Boxer, Schnauzer & Co"
Dr. Barbara Schöning, Hamburg
Ort: Kongresshaus Baden-Baden, Augustaplatz 10, 76530 Baden-Baden

Samstag, 24. März 2007; 17.00 bis 17.30 Uhr
Vortrag: "Kampfhunde, Wesenstest und Zuchtverbot"
Dr. Barbara Schöning, Hamburg
Ort: Kongresshaus Baden-Baden, Augustaplatz 10, 76530 Baden-Baden

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