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Findeltier, was nun?

Eines Tages hoppelt ein Kaninchen über fremden Rasen, eine Katze sucht Unterschlupf bei Unbekannten oder ein Hund streunt ziellos umher.

Viele Menschen fühlen sich unsicher und hilflos, wenn sie ein offenbar herrenloses Tier finden: Was tun? Die Tierexperten der Fachmarktkette Fressnapf wissen Rat. 

Ausgebüchst oder ausgesetzt

Wenn Sie am Tier selbst keine Plakette oder sonstige Hinweise darauf finden, wem es gehören könnte, dann haben Sie nach dem Gesetz eine Fundsache entdeckt. Deshalb müssen Sie dies beim nächsten Tierheim, bei der Polizei oder der Ordnungsbehörde melden. Scheint das Tier verletzt zu sein, sollte jedoch ihr erster Gang zum Tierarzt führen.

Die Kosten dafür müssen Sie als Finder übernehmen, es sei denn, der Besitzer lässt sich ausfindig machen. Der Tierarzt kann übrigens prüfen, ob das Fundtier einen Mikrochip trägt – dann können Sie seine Herkunft leichter zurückverfolgen.

Bei Heimtierdatenbanken wie dem Deutschen Haustier-register im Deutschen Tierschutzbund e.V. oder Tasso können Sie auf eigene Initiative eine Fundmeldung machen, telefonisch oder online. 

Ist kein Besitzer auffindbar, wurde das Tier möglicherweise ausgesetzt – das kommt gerade in der Ferienzeit gehäuft vor. In solchen Fällen kümmert sich das Tierheim darum.

Wollen Sie das Findeltier lieber in Ihre Ob-hut nehmen, geben Sie bitte auf jeden Fall beim Tierheim oder der Polizei Bescheid – denn nur so haben die echten Besitzer eine Chance, einen ausgebüchsten Liebling zurückzubekommen! Erst, wenn sich nach sechs Monaten niemand gemeldet hat, dürfen Sie das Tier behalten.

Übrigens: Wer ein Tier aussetzt, macht sich nach dem Tierschutzgesetz strafbar! Es droht ein hohes Bußgeld und in manchen Fällen sogar eine mehrjährige Freiheitsstrafe.

Verschwunden und vermisst

Haben Sie selbst ein Tier, kann es genauso vorkommen, dass es Ihnen entwischt. Fragen und suchen Sie zunächst in Ihrer Nachbarschaft, vielleicht hat es sich in einem Keller, einer Garage oder Scheune versteckt.

Auch über Aushänge an Bäumen, im Supermarkt oder in Schaufenstern sind Tiere wieder gefunden worden. Bleibt die Suche erfolglos, sollte die nächste Anlaufstelle das örtliche Tierheim sein.

Genauso können Polizei, Feuerwehr oder Straßenmeistereien etwas über den Verbleib Ihres Lieblings wissen. Vor solch bösen Über-raschungen schützen Sie sich am besten, indem Sie Ihr Tier chippen und registrieren lassen, etwa beim Deutschen Haustierregister oder bei Tasso. Dort wenden Sie sich dann im Vermisstenfall hin. 

Achtung, Hund in Not!

Nicht herrenlos, aber dennoch hilfsbedürftig sind Hunde, die im Sommer zu lange in der prallen Sonne im Auto ausharren müssen. Entdecken Sie einen stark hechelnden Hund im aufgeheizten Wagen, rufen Sie umgehend die Polizei. Hier zählen Minuten! Wenn Sie notfalls die Scheibe einschlagen müssen, um das Tier zu retten, hat das rechtlich keine Konsequenzen.

Quelle: www.fressnapf.de



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