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Coronavirus: Tierarztpraxen gewährleisten die medizinische Grundversorgung für Heim- und Nutztiere
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Tierarztpraxen
und -kliniken bleiben weiterhin offen beschränken sich jedoch auf die
Grundversorgung und zwingend notwendige Behandlungen. Der Notfalldienst
wird aufrechterhalten.
Der Entscheid des Bundesrats vom
16.3.2020, die Situation in der Schweiz neu als «ausserordentliche Lage»
einzustufen, hat auch Einfluss auf die tierärztliche Versorgung von
Heim- und Nutztieren. Grundsätzlich bleibt die zwingend
notwendige tierärztliche Leistung bestehen und die Tierarztpraxen
bleiben offen. Tierärztinnen und Tierärzte sowie die Tiermedizinischen
Praxisassistentinnen leisten weiterhin die Grundversorgung wie
notwendige Untersuchungen und Behandlungen, Notfallversorgung, Futter-
sowie Medikamentenverkauf.
Allerdings wird der Leistungsumfang
eingeschränkt, nicht dringliche Behandlungen werden nicht ausgeführt und
auf später verschoben. Die Anweisungen des Bundesamts für Gesundheit
BAG werden in den Praxen eingehalten und gelten auch für die Kunden. Tierhalter
sind angehalten, sich telefonisch anzumelden und werden wo immer
möglich nur einzeln in die Praxis und die Wartezimmer gelassen. Sichergestellt
ist auch die tierärztliche Versorgung von Nutztieren in der
Landwirtschaft. Zur tierärztlichen Grundversorgung im Nutztierbereich
gehören auch Untersuchungen, Probenerhebungen oder Kontrollen welche für
die Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit, für den Tierschutz oder
für die Tierseuchenüberwachung relevant sind. Die Tierärzteschaft
setzt damit die Bestimmung des Bundesrats durch, wonach
Gesundheitseinrichtungen geöffnet bleiben, aber auf nicht dringend
angezeigte medizinische Eingriffe und Behandlungen verzichtet wird.
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