Tierarztpraxen bieten ab dem 27. April wieder sämtliche Leistungen an
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Ab
dem 27. April 2020 dürfen Tierarztpraxen wieder alle Untersuchungen und
Behandlungen durchführen. Arbeitnehmende und Kunden werden weiterhin
durch zusätzliche Vorkehrungen geschützt.
Gemäss dem Entscheid
des Bundesrats vom 16. April können ambulante medizinische Praxen ab
nächsten Montag ihren normalen Betrieb wiederaufnehmen. Dazu gehören
auch die Tierarztpraxen. Sie dürfen ab diesem Zeitpunkt wieder
sämtliche, auch nicht-dringliche Leistungen anbieten.
Der Schutz
der Kundschaft und der Arbeitnehmenden muss jedoch weiterhin
sichergestellt sein. In Tierarztpraxen findet generell eine eher geringe
Anzahl direkter Personenkontakte statt und diese lassen sich
rückverfolgen. Die Anweisungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG)
werden in den Praxen eingehalten und gelten auch für die Kundschaft.
Schutzkonzept für Tierarztpraxen und -kliniken
Die
Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) hat
Empfehlungen für ein Schutzkonzept erstellt, welches Tierarztpraxen oder
-kliniken übernehmen können. Dazu gehört unter anderem, dass reguläre
Praxisbesuche nur nach telefonischer Anmeldung des Tierhalters erfolgen
sollten.
Generell warten die Besitzer während der Untersuchung
und Behandlung draussen. Die Übergabe des Tiers erfolgt zum Beispiel auf
dem Parkplatz. Auch in der Nutztiermedizin wird auf den nötigen Abstand
geachtet.
Teils erhebliche wirtschaftliche Einbussen
In
den vergangenen Wochen sind die Tierarztpraxen und -kliniken zwar
offengeblieben, mussten sich jedoch aufgrund der Bestimmungen des
Bundesrats auf die Grundversorgung und zwingend notwendige Behandlungen
beschränken. Viele Praxen waren dadurch von teils erheblichen
Umsatzrückgängen betroffen.
Um die tiergesundheitliche
Grundversorgung zu garantieren und trotzdem das Personal zu schützen,
wurde in vielen Praxen mit zwei getrennten Teams gearbeitet. Die
Kurzarbeit ist im Kleintierbereich verbreitet.
Zusätzliche
Schutzvorkehrungen, z.B. Plexiglaswände, führen ausserdem zu
Investitionen in die Infrastruktur. Auch stieg das Informationsbedürfnis
der Kunden. Viele Tierärztinnen und Tierärzte leisteten einen grossen
Zusatzaufwand für Gespräche, auf deren Verrechnung teilweise verzichtet
wurde.
Mehrarbeit wegen geschlossenen Grenzen
Trotz
eingeschränktem tiermedizinischen Angebot kam es im Tessin zum Teil zu
Mehrarbeiten. Dies, weil etliche Tierhalter mit ihren Haustieren nicht
mehr in die Praxen ins italienische Grenzland fahren konnten.
Ebenfalls
im Grenzgebiet zu Deutschland kam es zu einem erweiterten Kundenstamm
insbesondere beim pferdemedizinischen Angebot, da die Tierhalter nicht
mehr mit ihren Pferden nach Deutschland reisen und diese dort behandeln
lassen konnten.
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