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Registrierungspflich für Hunde
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Hundehaltende in der Schweiz haben noch zwei Monate Zeit, ihre Tiere durch einen Tierarzt kennzeichnen und registrieren zu lassen. Ab dem 1. Januar 2007 müssen alle Hunde in der Schweiz, ob jung oder alt, gekennzeichnet und in der Datenbank ANIS registriert sein.
Bereits rund 380.000 von insgesamt 500.000 Hunden sind laut ANIS gekennzeichnet und registriert. Alle noch säumigen Hundehaltenden müssen dies in den kommenden zwei Monaten nachholen. Bereits gekennzeichnete Hunde mit Mikrochip oder Tätowierung müssen nur noch in der Datenbank ANIS eingetragen werden. In beiden Fällen können sich die Hundehaltenden an ihre Tierärztin wenden. Auch künftig müssen Welpen innerhalb der ersten drei Monate mit einem Mikrochip gekennzeichnet und bei ANIS registriert werden. Zudem bleiben Hundehaltende verpflichtet, Adress- und Halterwechsel und das Ableben des Hundes ANIS zu melden. Mit der Massnahme wird die Hundepopulation ab 2007 bekannt sein. Die Kennzeichnungspflicht bringt einiges: Entlaufene Hunde können ihrem Besitzer rasch zurückgegeben werden. Hunde auszusetzen wird praktisch verunmöglicht. Zudem hilft die Massnahme den Behörden etwa bei Kontrollen an der Grenze (Tollwutimpfung überprüfen) oder bei Abklärungen von problematischen Hunden. In der Praxis werden Hunde bereits seit Jahren gekennzeichnet. In einigen Kantonen ist dies schon lange Pflicht. Wer zudem in die Europäische Union oder ein Land mit so genannter urbaner Tollwut reiste, musste sein Tier schon bislang gekennzeichnet haben. Weitere Informationen zur Kennzeichnungspflicht finden Hundehaltende auf der Website des BVET unter www.bvet.admin.ch > Tierschutz > Hunde > Kennzeichnung oder bei ANIS unter www.anis.ch.
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