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Obligatorische Kurse für Hundehaltende
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Die Details zur Durchführung der obligatorischen Ausbildung für Hundehalterinnen und Hun-dehalter stehen fest
Die entsprechende Ausführungsverordnung wurde verabschiedet. Ab sofort können Organisationen, welche Kursleiter für diese Kurse ausbilden wollen, ihre Dossiers dem BVET zur Anerkennung einreichen. Auch wenn eine Übergangsfrist von zwei Jahren vorgesehen ist, dürften die ersten Kurse für Hundehalterinnen und Hundehalter bereits Anfang Winter angeboten werden. Hundehalterinnen und Hundehalter müssen künftig eine obligatorische Ausbildung absolvieren. So ist ein mindestens 4-stündiger theoretischer Kurs vorgesehen, der sich an Personen richtet, die noch nie einen Hund hatten. Diese lernen so die Bedürfnisse des Tieres kennen. Zudem muss mit jedem neu erworbenen Hund ein aus mindestens 4 Einzelstunden bestehendes Training besucht werden. Hier lernen die HundebesitzerInnen, ihren Hund in alltäglichen Situationen unter Kontrolle zu halten. Diese Kurse werden einheitlich aufgebaut sein und von Kursleitern gegeben werden, welche vorher eine anerkannte Ausbildung genossen haben. Bereits heute existiert ein vielfältiges und qualitativ hochstehendes Angebot an Hundekursen. Qualifizierte Kursleiter, welche bereits jetzt eine vergleichbare Ausbildung oder eine langjährige Erfahrung vorweisen können, müssen deshalb nicht mehr den ganzen Ausbildungsgang durchlaufen, sondern können ihre Kenntnisse anrechnen lassen. Die obligatorische Hundehalterausbildung ist eine der Bestimmungen der neuen Tierschutzgesetzgebung, die am 1. September 2008 in Kraft trat. Die vergangenen April vom Bundesrat verabschiedete Tierschutzverordnung bringt eine bessere Ausbildung, verbesserte Informationen und genauere Bestimmungen. Damit bindet sie die Tierhaltenden vermehrt in die Verantwortung ein und ermöglicht eine verbesserte Umsetzung der Gesetzesbestimmungen.Die Dossiers zur Anerkennung von Hundekursen, die Ausführungsverordnung sowie weitere Informationen finden Sie auf dem Internet-Portal «Tiere richtig halten».
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