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Wiener Infobroschüre zu Hundekauf


StR. Sandra Frauenberger und Mag. Hermann Gsandtner präsentieren die neue Infobroschüre
Die Tierschutzombudsstelle Wien hat jetzt unter dem Titel "Hund und Kaufrecht" eine Broschüre produziert, die alle, die sich einen Hund zulegen wollen, umfassend informiert.

Denn leider fallen KäuferInnen immer wieder auf unseriöse Angebote herein und großes Tierleid ist dabei die Folge. Tierschutzstadträtin Sandra Frauenberger und Tierschutzombudsmann Mag. Hermann Gsandtner haben diese Broschüre heute Freitag im Rahmen einer Medienkonferenz präsentiert.

"Hund und Kaufrecht" kann ab sofort unter: wien.at-Clubtelefon: 01 277 55 22 bestellt werden. Neben Informationen, was beim Hundekauf zu beachten ist und welche Rechte der Käufer/die Käuferin hat, beinhaltet die Broschüre auch ein Glossar zu den wichtigsten juristischen Begriffen und einen Musterkaufvertrag.

Broschüre hilft seriöse von unseriösen Verkaufsangeboten zu unterscheiden und ist wichtiger Leitfaden für KonsummentInnen

Dazu Tierschutz- und KonsumentInnenstadträtin Sandra Frauenberger: "Mit der vorliegenden Broschüre liegt ein Leitfaden für den Hundekauf vor, der nicht nur auf die Aspekte des Tierschutzes sondern auch auf die Rechtsansprüche der KonsumentInnen eingeht. Davon profitieren beide, HundekäuferIn und Hund!

Dass bei einem Hundeerwerb immer überlegt werden muss, ob die zur Hundehaltung nötigen Voraussetzungen - wie Verantwortungsbereitschaft, Zeit, finanzielle Mittel, etc. - vorhanden sind, steht außer Diskussion. Großes Augenmerk sollte beim Hundekauf aber auch auf die Wahl der VerkäuferInnen und ZüchterInnen gelegt werden. Die vorliegende Broschüre hilft jedenfalls dabei, seriöse von unseriösen Verkaufsangeboten zu unterscheiden."

Aufgrund der Tatsache, dass leider auch in Österreich immer mehr Hunde, insbesondere Welpen, aus dubioser Herkunft angeboten werden, war es für den Wiener Tierschutzombudsmann Mag. Hermann Gsandtner dringend notwendig hier entsprechende Aufklärungsarbeit zu leisten: "Die KäuferInnen lassen sich oft von spontanen Gefühlsregungen leiten. Sie sind überzeugt eine gute Tat vollbracht und ein gutes Geschäft gemacht zu haben. Was dabei meist übersehen wird: Es ist nahezu aussichtslos bei so einem Kauf von Tieren aus dubioser Herkunft zu seinem Recht zu kommen, wenn es nachher Probleme gibt, z.B. weil das Tier krank ist."

Was beim Hundekauf jedenfalls zu beachten ist

Wo kaufen?

Der Hund/die Hündin sollte aus einer zuverlässigen Quelle stammen, also bestenfalls von seriösen ZüchterInnen, die Mitglied eines anerkannten kynologischen Dachverbandes sind. Diese ZüchterInnen bieten nicht viele verschiedene Rassen an oder versprechen den "Wunschhund".

Kaum rechtliche Probleme gibt es, wenn man den vierbeinigen Freund aus dem Tierheim holt. Gute Tipps kann man sich vor dem Hundekauf auch beim Tierarzt/der Tierärztin holen. Finger weg jedenfalls von Hunden aus dem Kofferraum oder zweifelhafter Herkunft.

Was ist beim Kaufvertrag zu beachten?

Ratsam ist ein schriftlicher Kaufvertrag, denn mündlich vereinbarte Vertragsinhalte sind im Nachhinein schwierig zu beweisen. Im Kaufvertrag enthalten sein müssen die Identität des Tieres (am besten mit der Nummer des Microchips) und der Kaufpreis. Festgehalten werden sollten auch Zeitpunkt und Ort der Übergabe.

Denn bis zur Übergabe trägt der Verkäufer/die Verkäuferin das Risiko. Wenn der Käufer/die Käuferin will, dass der Hund bestimmte Eigenschaften aufweisen soll, dann sollte der Käufer/die Käuferin darauf bestehen, dass diese im Kaufvertrag auch festgehalten werden.

Denn Gewährleistungsansprüche, die nach dem Kauf des Hundes gestellt werden, werden an Hand des Kaufvertrages beurteilt. Daher: Alle Vertragsdetails mit dem Verkäufer/der Verkäuferin genau besprechen, Vertrag genau durchlesen und allenfalls fachlichen Rat einholen.

Wann ist der Verkäufer/die Verkäuferin für "Mängel" haftbar?

Die VerkäuferInnen haften für die Mängel des Hundes nur dann, wenn sie bereits bei der Übergabe des Tiers an die KäuferInnen vorhanden, aber erst später erkennbar waren.

In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf gilt die Vermutung, dass eventuelle Mängel des Tieres bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren. In diesem Fall haften die VerkäuferInnen. Sie müssen aber nicht für Mängel einstehen, die erst nach der Übergabe des Hundes entstehen, z.B. durch falsche Ernährung.

Welche Rechte haben KäuferInnen?

KäuferInnen eines Hundes, der zum Zeitpunkt der Übergabe einen Mangel hatte, können auf folgenden Wegen zu ihrem Recht kommen: Durch tierärztliche Behandlung auf Kosten des Verkäufers/der Verkäufern, durch den Austausch des Tieres, eine Verringerung des Kaufpreises oder den Rücktritt vom Kaufvertrag.

Aus Sicht des Tierschutzes ist die Preisreduktion jedenfalls die beste Lösung. Wenn der Hund nicht der Vereinbarung im Kaufvertrag entspricht und der Verkäufer/die Verkäuferin die Schuld trägt, kann der Käufer/die Käuferin unter bestimmten Voraussetzungen (wenn z.B. Verbesserung und Austausch unmöglich sind oder wenn der Verkäufer/die Verkäuferin sich weigert, eine mögliche Verbesserung oder einen Austausch vorzunehmen) Schadenersatz fordern.

Weitere Informationen zum Hundekauf bietet außerdem die Website der Tierschutzombudsstelle Wien unter www.tieranwalt.at/heimtiere 

Die Tierschutzstadträtin legte abschließend allen am Erwerb eines Hundes interessierten Menschen ans Herz, auch ein Tierheim zu besuchen, wo viele Hunde auf einen guten Platz warten.

 

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