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Sie sind hier: » Startseite» Österreich» Hundehaltung» Hunde in der Stadt» Kampfhunde
Stadt Wien verbietet die Schutzhundeausbildung
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Scharfmachen von Hunden verboten, Verpflichtender Hundeführschein für Kampfhunde ab 1. Juli 2010
Mit 1. Juli 2010 tritt der verpflichtende Hundeführschein für Kampfhunde in Wien in Kraft, das entsprechende Gesetz stand heute auf der Tagesordnung im Umweltausschuss, nun muss es am 26. März 2010 noch im Landtag beschlossen werden. "Wir wollen mit dem Führschein Gefahren und auch Ängste minimieren und das friedliche Miteinander zwischen Mensch und Hund in der Großstadt verbessern." so Umweltstadträtin Ulli Sima anlässlich des heutigen Beschlusses im Umweltausschuss. 89 % der Wienerinnen und Wiener haben sich bei der Volksbefragung für den verpflichtenden Hundeführschein ausgesprochen. Im Zuge des neuen Gesetzes wird in Wien auch die Schutzhundeausbildung verboten: "Dabei geht es um das Scharfmachen eines Hundes, was wir verbieten wollen", so Sima. In den Händen Privater sei ein derart ausgebildeter Hund ähnlich einer Waffe, was zu gefährlichen Situationen führen kann. "Daher wollen wir zugleich mit dem verpflichtenden Hundeführschein die Schutzhundeausbildung verbieten", so Sima. Eine derartige Ausbildung für Hunde gibt es bei der Polizei und dem Bundesheer, künftig in Wien aber nicht mehr für Private. Liste der betroffenen Hunde jederzeit erweiterbarBeim Hundeführschein müssen HundehalterInnen beweisen, dass sie ihren Hund auch in schwierigen Situationen im Griff haben. Der freiwillige Hundeführschein 2006 war der erste Schritt, um das Miteinander von Mensch und Hund in der Großstadt zu verbessern. Von ExpertInnen wurde eine Liste von Hunden ausgearbeitet, für die der Hundeführschein künftig verpflichtend sein wird. Zum einen wurde die große Bisskraft dieser Hunde und die Bisshäufigkeit herangezogen. Zum anderen sind dies unter anderem auch jene Hunde, über die es bei der Tierschutzombudsstelle häufig Beschwerden gibt und die nach Unfällen verstärkt als auffällige und aggressive Hunde in den Tierheimen landen. Die nun vorliegende Liste der betroffenen Hunde ist jederzeit erweiterbar. Mit heutigem Stand betrifft es: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pitbullterrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff). Der Führschein gilt auch für Mischlinge. "Diese Hunde machen insgesamt knapp fünf Prozent aller in Wien gehaltenen Hunde aus. Diese nicht einmal fünf Prozent sind allerdings für fast 25 Prozent aller Hundebisse verantwortlich", so Sima. Zusätzlich führen Bisse dieser Hunde meist zu vergleichsweise schwerwiegenderen Verletzungen. Verpflichtender Hundeführschein innerhalb von 3 MonatenDer Hundeführschein ist innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Haltung zu absolvieren. Dabei ist zu beachten, dass das Mindestalter des Hundes zum Zeitpunkt der Prüfung sechs Monate betragen muss. HundehalterInnen, die bereits jetzt einen "Kampfhund" besitzen, müssen den Hundeführschein innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes absolvieren. Die Prüfung wird im Auftrag der MA 60 durch von der Tierschutzombudsstelle speziell ausgebildete PrüferInnen abgehalten. Zur Prüfung ist eine Haftpflichtversicherungspolizze, eine Anmeldebestätigung sowie die Chipp-Nummer für den Hund mitzubringen. Mindestalter des Hundebesitzers für die Prüfung ist 16 Jahre, er darf auch keine einschlägigen Vorstrafen haben. Mehr Möglichkeiten für die Polizei - Sofortabnahme in GefahrensituationenDie Pläne zum verpflichtenden Hundeführschein enthalten auch verbesserte Möglichkeiten der Polizei zum Einschreiten und verschärfte Strafbestimmungen. Durch das in Zukunft verpflichtende Mitführen des Hundeführscheins ist es für die Polizei wesentlich einfacher festzustellen, ob der sichere Umgang mit dem Hund gewährleistet ist. Wird ein Hundehalter nach Inkrafttreten der neuen Reglung mit einem Kampfhund ohne Hundeführschein aufgegriffen, kann eine relativ hohe Verwaltungsstrafe ausgesprochen werden und die behördliche Aufforderung erteilt werden, den Hundeführschein binnen drei Monaten nachzubringen. Bei HundehalterInnen ohne Hundeführschein in Gefahrensituationen kann der Hund auf Veranlassung der Polizei - neben der Verhängung von sehr hohen Verwaltungsstrafen - sofort und dauerhaft abgenommen werden. "Mit dem verpflichtenden Hundeführschein für "Kampfhunde" kommen wir dem Wunsch vieler Wienerinnen und Wiener entgegen, die Debatten der letzten Wochen und das überwältigende Votum bei der Volksbefragung haben dies deutlich gezeigt , wir wollen, dass Kampfhundebesitzer ihre Hunde in Griff haben. Gerade diese Hunde machen oft Angst, von ihnen verursachte Verletzungen sind leider oft schwerwiegend", so Sima. Der Verbot der Schutzhundeausbildung sei ebenfalls ein weiterer Schritt zur Minimierung von Risken, so Sima abschließend. Weitere Meldungen
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