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Sie sind hier: » Startseite» Österreich» Tierschutz in Österreich» Hund entlaufen?
Elektronische Kennzeichnung für Hunde ab 1.1.2010 Pflicht
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Mit Beginn des Jahres 2010 gibt es für alle HundehalterInnen eine neue Regelung, denn dann läuft die Übergangsfrist für die elektronische Kennzeichnung der Hunde, das Chippen, aus.
Das bundeseinheitliche Tierschutzgesetz sieht das Chippen als elektronische Kennzeichnung für Hunde verpflichtend vor. Frauenberger: "keine Tiere zu Weihnachten schenken"Tierschutzstädträtin Sandra Frauenberger: "Diese neue Regelung bringt sowohl den HundebesitzerInnen als auch den Tieren selbst große Vorteile. Denn mit dem Chip können entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hunde schneller gefunden werden. Damit wird großes Tierleid erspart. Für bestmögliches Informationsservice rund ums Chippen von Hunden ist die Tierschutz-Helpline des Wiener Veterinäramtes selbstverständlich auch während der Feiertage besetzt." Frauenberger appellierte außerdem, keine Tiere zu Weihnachten zu schenken. Sich ein Tier zu halten brauche ein großes Verantwortungsbewusstsein und auch die Rahmenbedingungen müssen stimmen, so Frauenberger. "Der Tierkauf muss daher gut vorbereitet und wohl überlegt sein," unterstrich die Tierschutzstadträtin. So funktioniert das "Chippen"Ab dem 1. Jänner 2010 müssen jedenfalls alle in Österreich gehaltenen Hunde mit einem elektronisch ablesbaren Mikrochip gekennzeichnet sein. Dieser Chip enthält eine 15-stellige unverwechselbare Nummer, die ab 2010 in eine bundeseinheitliche Datenbank eingetragen werden muss. Die Eintragung kann von der/dem behandelnden Tierärztin/Tierarzt vorgenommen werden oder es können die Daten von der Behörde, in Wien vom Veterinäramt, der Magistratsabteilung 60, eingetragen werden. Hunde, deren Chipnummer bereits in einer privaten Datenbank eingetragen wurden, müssen nicht neu registriert werden, diese Meldungen werden automatisch übernommen. Welpen sind spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe zu chippen. Alle HundehalterInnen müssen binnen eines Monats nach der Kennzeichnung, nach der Einreise oder nach der Weitergabe des Hundes für die Eintragung ihrer Daten und der des Hundes in die Datenbank Sorge tragen. Das Einsetzen des Chips und das Ausstellen des EU-weiten Heimtierausweises für das Tier besorgen alle praktischen TierärztInnen. Der Mikrochip hält ein Leben lang und ist nicht gesundheitsschädlich, das Einsetzen ist mit einer Impfung für das Tier vergleichbar. Für KatzenhalterInnen ist das Chippen ihrer Tiere übrigens freiwillig, lediglich für den Reiseverkehr über die Grenze hinaus müssen auch Katzen gechippt und die Nummer im Heimtierausweis eingetragen sein. Auskünfte gibt die Tierschutz-HelplineFür weitere Anfragen und Auskünfte zu diesem Thema stehen die AmtstierärztInnen des Veterinäramts Wien (MA 60) an der Tierschutz-Helpline unter der Telefon Nummer (01) 4000-8060 jederzeit zur Verfügung; E-Mail-Anfragen an [email protected] werden ebenfalls gerne beantwortet.
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