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Tierschutzheim Dornbirn: Betreibereinrichtung wird auf neue Füße gestellt

Die Betreibereinrichtung des Vorarlberger Tierschutzheims wird auf neue Füße gestellt, teilt Landesrat Erich Schwärzler mit. Eine unabhängige Kommission hat die Vorarlberger Tierschutzheim gemeinnützige GmbH als bestgeeigneten Betreiber ermittelt.

Das Vermögen des bisherigen Trägervereins, des Vorarlberger Tierschutzverbands – das ist insbesondere das Tierschutzheim in Dornbirn –, wird auf die neue Trägereinrichtung übertragen. Das Land Vorarlberg beteiligt sich an dieser Gesellschaft.



Vertragsunterzeichnung im Landhaus
Die Neuregelung war aufgrund der Auflösung des bisherigen Trägervereins „Vorarlberger Tierschutzverband“ durch die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn Ende Oktober 2015 notwendig geworden.


Die Bezirkshauptmannschaft hatte die Aufgabe, das Vermögen in einem umfassenden Verfahren einer neuen Einrichtung zu übertragen. Dazu wurde eine unabhängige Kommission eingerichtet, in der beispielsweise die Tierschutzombudsfrau von Wien, der Präsident der Tierärztekammer Vorarlberg und ein Notar vertreten waren.

Gemeinsame Lösung mit den Tierschutzsprechern erarbeitet

Die Kommission hat mit mehreren Bewerbern Gespräche geführt und eine Reihung durchgeführt. Die Kommission kam dabei zum Schluss, dass die Vorarlberger Tierschutzheim gemeinnützige GmbH die Weiterführung der Aufgaben des aufgelösten Tierschutzverbandes am besten sicherstellen kann.

In die Neuausrichtung des Tierschutzheimes wurden auch die Tierschutzsprecher im Vorarlberger Landtag (die Abgeordneten Bernhard Feuerstein, Nicole Hosp, Nina Tomaselli, Gabriele Sprickler-Falschlunger, Daniel Matt) eingebunden, welche sich aktiv mit konkreten Vorschlägen beteiligt haben.

Land beteiligt sich an Gesellschaft

Die Rechtsform einer gemeinnützigen Gesellschaft ist eine geeignete Form, um die Aufgaben des bisherigen Tierschutzverbandes bestmöglich zu erfüllen. Gesellschafter sind der TSV Höchst Rheindelta, der Tierschutzverein Bregenz, der Verein „Thomas Gehrer-Tierwohl Vorarlberg, Förderverein des Vorarlberger Tierschutzheimes“ und das Land.

Es ist wichtig, dass eine Einrichtung die Interessen des Tierschutzes gut vertritt und es ein Tierheim in Vorarlberg gibt. Deshalb beteiligt sich das Land an der Gesellschaft. Mit der Beteiligung hat das Land die Möglichkeit einzugreifen, wenn die Gesellschaft die öffentlichen Interessen zu wenig berücksichtigt. „Das Tierwohl bleibt im Vordergrund“, betont Landesrat Schwärzler.

Die neue Regelung soll mit Jahresbeginn 2018 in Kraft treten.



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