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Abstimmung über Tierhalteverordnung: Wiener Tierschutzverein appelliert an Parteien

Am 22. November 2018 wird sich entscheiden, ob Wien in punkto Hundehaltung rückschrittlich oder fortschrittlich agiert: Im Wiener Landtag wird über die mittlerweile zwölfte „Verbesserung“ der Wiener Tierhalteverordnung unter der Ägide von Umweltstadträtin Ulli Sima abgestimmt.

Wie bereits hinlänglich bekannt, handelt es sich dabei um eine nicht durchdachte Anlassgesetzgebung aufgrund eines tragischen Beißvorfalles. Unter anderem sollen ein Zuchtverbot für Listenhunde, ein Alkolimit für ListenhundehalterInnen sowie ein Freibrief zur „ex lege“-Tötung von „bissigen“ Hunden kommen. Auch die generelle Maulkorbpflicht für Listenhunde wurde leider wieder mit hineingenommen.

Der Wiener Tierschutzverein hat sich seit Bekanntwerden dieser zwölften „Verschlimmbesserung“ vehement gegen kopflose Entscheidungen ausgesprochen und für Sachlichkeit und Lösungsansätze, welche das Problem bei der Wurzel packen, plädiert. Dies wurde von Seiten der Wiener Umweltstadträtin, ebenso wie auch die zahlreichen Proteste aus der Bevölkerung, konsequent ignoriert.

„Anlassgesetzgebungen sind nie gut. Insbesondere dann nicht, wenn Tierschutzvereine, die Tierheime führen, seit Jahren bitten und ersuchen, dass Änderungen zugunsten der Tiere und zu Lasten verantwortungsloser HundehalterInnen endlich umgesetzt werden sollen. Das tut diese Novelle gar nicht“, sagt Madeleine Petrovic, Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins (WTV).

Verordnung ist verfassungswidrig

In diesem Zusammenhang hat sich der WTV auch an sämtliche Parteien im Wiener Gemeinderat gewandt, mit dem Appell, dieses hundefeindliche Gesetz so nicht den Landtag passieren zu lassen. Besonders der Freibrief zur „ex lege“-Tötung der Hunde ist aus Sicht des Wiener Tierschutzvereins nicht nur brutalste Tierquälerei, sondern schlicht verfassungswidrig.

Denn gemäß dem österreichischen Tierschutzgesetz, wohlgemerkt ein Bundesgesetz, ist es verboten, ein Tier ohne „vernünftigen Grund“ zu töten. Widerspricht ein Landesgesetz (wie die Wiener Tierhalteverordnung) einem Bundesgesetz, so ist dieses verfassungswidrig.

„Die routinemäßige Tötung gesunder, aber aus dem Grund eines angeblichen Beißvorfalles abgenommener Hunde, die dann im Tierheim der Stadt Wien untergebracht werden, widerspricht dem Anspruch des Hundehalters auf ein faires Verfahren und wäre somit auch aus diesem Grunde verfassungsrechtlich bedenklich“, so Petrovic.

Zudem setzt die Bejahung eines „vernünftigen Grundes“ für die Tötung eines Tieres eine sorgfältige Prüfung des Einzelfalls durch eine Ethikkommission voraus, wobei das Wohl des Tieres im Vordergrund stehen sollte. Und nicht zuletzt verstößt die geplante Verordnung, gesunde Hunde zu töten statt zu resozialisieren, auch gegen das Staatsziel Tierschutz, welches in der Bundesverfassung verankert ist.

Stimmen Grüne und FPÖ gegen Sima?

Nun ist es an den GemeinderätInnen Wiens, für das Wohl des Tieres und gegen diese kopflose Maßnahme zu stimmen. Von der FPÖ erhielt der Wiener Tierschutzverein eine positive Rückmeldung: So hat die FPÖ Wien zugesichert, gegen die Novelle zu stimmen. Von den restlichen Oppositionsparteien, ÖVP und NEOS, gab es hingegen keine Antwort.

Die Antwort der Grünen lässt jedoch hoffen. So hieß es vom Koalitionspartner der SPÖ, dass man die verfassungsmäßige Zulässigkeit überprüfen werde, die Tötung „ex lege“ für eine überzogene Maßnahme halte und diese nicht befürworte. „Wir hoffen sehr, dass diese Ankündigungen auch bei der Abstimmung halten“, so Petrovic.



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