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Sie sind hier: » Startseite» Österreich» Hunde Urlaub» Reisen mit dem Hund
Damit Hund & Katz aus dem Urlaub zurückkehren dürfen
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Vor Reisen in Nicht-EU-Länder Bestimmungen für Rückkehr nach Deutschland prüfen
Die Bayerische Landestierärztekammer weist darauf hin, dass vor Urlaubsreisen mit Hund und Katze (oder Frettchen) in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) nicht nur die Bestimmungen für die Einreise geprüft werden müssen, sondern insbesondere auch, ob es Vorschriften für die Rückkehr des Tieres nach dem Urlaub ins Heimatland gibt. Dies trifft bei Reisen in Länder außerhalb der EU mit Tollwutrisiko, die so genannten nicht gelisteten Drittländer wie z.B. Türkei, Tunesien und Marokko zu: Das Tier kann nur dann nur dann wieder in die EU einreisen, wenn die Anforderungen erfüllt werden, die zum Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut in EU-Länder gelten. Nur wenn vor der Ausreise aus der EU mittels Blutuntersuchung festgestellt wurde, dass das Tier durch Impfung wirksam vor Tollwut geschützt ist, kann es nach dem Urlaub komplikationslos wieder nach Deutschland oder in ein anderes EU-Land zurückkehren. Neben dem blauen EU-Heimtierausweis und einer gültigen Tollwutimpfung ist daher vor Reiseantritt ein Bluttest auf Tollwutantikörper in einem zugelassenen Labor notwendig. Das Ergebnis dokumentiert der Tierarzt im Heimtierausweis. Möchte man aus Ländern außerhalb der EU mit Tollwutrisiko ein Fundtier mitnehmen, muss das Tier geimpft werden, 30 Tage danach ist der oben genannte Bluttest durchzuführen. Das Tier darf erst 3 Monate nach der Blutentnahme in die EU einreisen. Dies gilt auch, wenn ein Tier aus der EU in ein solches Land ohne den Test eingereist ist und der Test vor der Rückreise nachgeholt wird. Bei Nichtbeachten der Bestimmungen droht an der Grenze zur EU Quarantäne oder Zurücksenden des Tieres auf Kosten des Halters. Alle Informationen zu den nationalen Einreisebestimmungen bekommt der Tierbesitzer beim Tierarzt bzw. beim Veterinäramt und den Botschaften/Konsulaten der einzelnen Länder. In jedem Fall sollte rechtzeitig vor jeder Reise der Besuch beim Tierarzt erfolgen, um sich über Reisebestimmungen zu informieren und sich über die Prophylaxe von gefährlichen Reisekrankheiten beraten zu lassen, um späteren Gesundheitsschäden beim Tier vorzubeugen.
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