Maulschlaufen: Tierschutzombudsstelle Wien fordert Verbot
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Lebensgefahr für Hunde: Wiener Tierschutzombudsfrau fordert Verbot von Maulschlaufen
Zoofachhandelskette Fressnapf warnt in Filialen vor nicht tierschutzgerechter Verwendung des Zubehörs
Wien.
Nach intensiven Gesprächen mit den Expert*innen der
Tierschutzombudsstelle Wien über die Gefahr von Maulschlaufen für Hunde
hat der Zoofachhandelsriese Fressnapf österreichweit Warnhinweise an den
Verkaufsregalen in seinen Märkten angebracht.
Wir begrüßen
diesen Schritt sehr, so die Wiener Tierschutzombudsfrau Eva Persy.
Dennoch ist ein Warnhinweis nicht ausreichend, um die leider weit
verbreitete missbräuchliche Verwendung der Nylonschlaufen als
Maulkorb-Ersatz zu verhindern.
Die Tierschutzombudsstelle Wien fordert daher ein gesetzliches Verbot von Maulschlaufen.
Sie
sehen harmlos aus, sind bei unsachgemäßem Gebrauch jedoch als
tierschutzwidrig einzuordnen: Werden sie als Maulkorb-Ersatz
eingesetzt, ist ein Hecheln für die Hunde aufgrund der fest um den Fang
gebundenen Nylonschlaufe unmöglich. Dieses ist für den Luftaustausch und
die Kühlung der inneren Körpertemperatur jedoch unbedingt notwendig.
Besonders wenn die Temperaturen ab dem Frühjahr wieder steigen, kann
das schnell lebensbedrohliche Folgen haben, warnt Persy.
Den
meisten Verwender*innen ist nicht klar, welche Qualen ihr geliebter
Vierbeiner durchleben muss. Im Gegenteil: Meist wird die weiche Schlaufe
fälschlicherweise von den Halter*innen für angenehmer als ein
formstabiler Maulkorb aus Kunststoff, Metall oder Leder gehalten.
Ursprünglich waren Maulschlaufen nur für den kurzzeitigen Gebrauch bei tierärztlichen Behandlungen gedacht.
Zur
alltäglichen Verwendung als Maulkorb-Ersatz sind diese auch nach den
Vorgaben der 2. Tierhaltungsverordnung nicht geeignet. Diese schreibt
vor, dass Maulkörbe der Größe und Kopfform des Hundes angepasst sein
müssen und der Hund in der Lage sein muss, zu hecheln und Wasser
aufzunehmen. Maulschlaufen erfüllen diese rechtlichen Vorgaben nicht.
Der Verkauf ist trotz der oftmals missbräuchlichen Verwendung außerhalb
tiermedizinischer Behandlungen bislang uneingeschränkt erlaubt.
Ein
Warnhinweis ist ein wichtiger Schritt für die Aufklärung und
Sensibilisierung der Bevölkerung. Im Sinne des Tierschutzes ist es
jedoch enorm wichtig, dass diese harmlos wirkenden Stoffschlaufen
künftig gänzlich aus dem Handel entfernt werden, so Persy.
Auch
der Verkauf von Zughalsbändern (Würgehalsbändern) ohne Zugstopp, deren
Verwendung in Österreich auf Initiative der Tierschutzombudsstelle Wien
bereits seit 2017 gesetzlich verboten ist, soll nach Wunsch Eva Persys
im Rahmen der nächsten Novelle des Tierschutzgesetzes untersagt werden.
Zubehör,
das so konzipiert ist, dass es gegen das Wohlbefinden der Tiere
eingesetzt werden und schlimmes Tierleid verursachen kann, sollte am
österreichischen Markt im Jahre 2023 keinen Platz mehr haben!
Link: Anleitung In 7 Schritten zum passenden Maulkorb sowie ein Infoblatt zur Problematik von Maulschlaufen finden Sie hier.