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ÖAMTC: Impf- und Einreisebestimmungen für Tiere in Europa

In Europa gelten für Tiere ganz unterschiedliche Einreisebestimmungen. Skandinavien und Großbritannien sind besonders streng.

Zwar wurde in Großbritannien die Quarantänepflicht aufgehoben, doch macht hier auch - wie in Norwegen und Schweden - eine Fülle von Vorschriften die Mitnahme von Tieren schwierig, wissen die Touristik-Experten des ÖAMTC.

Damit einem Urlaub mit Hund und Katz nichts im Wege steht, sollte man rechtzeitig planen und die jeweiligen Impf- und Einreisebestimmungen beachten. Informationen zu den Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen findet man auch auf der Homepage des Clubs im Internet in den ÖAMTC-Länderinformationen unter www.oeamtc.at/reisen.

Hier nun detaillierte Bestimmungen für Hund und Katz, die von den Touristik-Experten des ÖAMTC zusammengestellt wurden:


Baltikum Tollwutimpfung und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 10 Tage). Tiere sind in den meisten Hotels nicht erlaubt.

Belgien Internationaler Impfpass. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.

Bulgarien Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 14 Tage) und internationaler Impfpass. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate, bei Katzen 6 Monate.

Dänemark Internationaler Impfpass. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.

Deutschland Internationaler Impfpass. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.

Finnland Internationaler Impfpass. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.

Frankreich Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 6 Wochen) und internationaler Impfpass. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate. Die Mitnahme von Tieren, die jünger als 3 Monate sind, ist verboten. Einfuhrverbot besteht für Pittbulls, Boerbulls und Hunden der Tosarasse; Rottweiler, Staffordshire Terrier und American Staffordshire müssen mit Maulkorb an der Leine geführt werden.

Griechenland Internationaler Impfpass und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 10 Tage, in Englisch oder Französisch. Tollwutimpfung mind. 15 Tage vor Grenzübertritt nicht älter als 12 Monate.

Großbritannien Grundsätzlich 6 Monate Quarantäne. Seit 28. Februar 2000 können jedoch Hunde und Hauskatzen aus EU/EFTA-Länder auch ohne Einhaltung einer Quarantäne mitgenommen werden. Voraussetzungen dafür sind aber: Kennzeichnung des Tieres mittels eingepflanztem Mikrochip, danach Tollwutimpfung. Die Wirksamkeit der Impfung muss durch einen Bluttest auf Bildung von Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Offizielles Gesundheitszeugnis. Behandlung gegen Bandwurm und Zecken vor der Einreise. Wenn die Tollwutimpfung erfolgreich war, darf das Tier frühestens 6 Monate ab dem Datum der Blutentnahme für den Bluttest nach Großbritannien einreisen. Die Einfuhr von Hunden der Rassen Pitbullterrier, Japanese tosa, Dogo Argentino und Fila Brasiliero ist verboten. Ausführliche Informationsunterlagen beim ÖAMTC.

Irland Grundsätzlich ist eine Einfuhrgenehmigung und 6 Monate Quarantäne notwendig. Es können jedoch Hunde und Hauskatzen aus EU-Länder quarantänefrei nach Irland eingeführt werden, wenn die Tiere im Transit durch Großbritannien, Isle of Man oder Kanalinseln nach Irland gelangen und somit die britischen Einfuhrbestimmungen erfüllen müssen (Pet Travel Scheme - siehe Länderinfo Großbritannien). Die Einfuhr von Hunden und Katzen nach Irland auf direktem Weg ist weiterhin nur mit einer Einfuhrgenehmigung und unter Einhaltung einer 6monatigen Quarantäne erlaubt.

Italien Internationaler Impfpass. Tollwutimpfung mind. 20 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 11 Monate. Haustiere müssen beim Transport so gesichert sein, dass sie den Fahrer zu keiner Zeit gefährden können.

BR Jugoslawien Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis oder internationaler Impfpass. Tollwutimpfung mind. 15 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 6 Monate.

Kroatien Internationaler Impfpass. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.

Rep. Mazedonien Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis /oder internationaler Impfpass. Tollwutimpfung mind. 15 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 6 Monate.

Niederlande Internationaler Impfpass. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.

Norwegen Bei Einfuhr aus einem EU-Land sind erforderlich: Identitätskennzeichnung des Tieres (Tätowierung, Mikrochip); Tollwutimpfung mit anschließendem Bluttest (frühestens 120 Tage nach der Impfung) durch ein autorisiertes Laboratorium; Impfung gegen Leptospirose und Staupe (nur Hunde); tierärztliche Bescheinigung über die erfolgreich durchgeführten Maßnahmen; tierärztliches Gesundheitszeugnis mit Bestätigung über eine Behandlung gegen Bandwürmer (10 Tage gültig).

Sämtliche Bescheinigungen sind unter Verwendung der Originalformulare zu erstellen. Wenn die Reise zuerst über Schweden führt, sind die Einfuhrbestimmungen für Schweden zu erfüllen. (Einfuhrgenehmigung vom Schwedischen Zentralamt für Landwirtschaft erforderlich.) Von Schweden nach Norwegen (und umgekehrt) können Hund und Katzen ungehindert ohne weitere Formalitäten mitgenommen werden.

Polen Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis und internationaler Impfpass. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.

Portugal Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis und internationaler Impfpass. Tollwutimpfung mind. 21 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate, bei Katzen 6 Monate.

Rumänien Internationaler Impfpass und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (max. 10 Tage alt). Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. für Hunde nicht älter als 12 Monate, für Katzen nicht älter als 6 Monate.

Schweden Bei Einfuhr aus einem EU-Land sind erforderlich: Einfuhrgenehmigung vom Schwedischen Zentralamt für Landwirtschaft (kostenpflichtig); Identitätskennzeichnung des Tieres (Tätowierung, Mikrochip); Tollwutimpfung mit anschließendem Bluttest (frühestens 120 Tage nach der Impfung) durch ein autorisiertes Laboratorium; Impfung gegen Leptospirose und Staupe (nur Hunde); amtstierärztliche Bescheinigung über die erfolgreich durchgeführten Maßnahmen; amtstierärztliches Gesundheitszeugnis mit Bestätigung über eine Behandlung gegen Bandwürmer (10 Tage gültig). Sämtliche Bescheinigungen sind unter Verwendung der Originalformulare zu erstellen.

Schweiz Internationaler Impfpass. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.

Slowakei Internationaler Impfpass. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.

Slowenien Internationaler Impfpass. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 6 Monate.

Spanien Internationaler Impfpass und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (max. 10 Tage alt). Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate. Tiere unter 3 Monaten brauchen nur ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis.

Tschechien Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate. Zusätzlich muss eine Impfung gegen den Virenkomplex (Staupe, Hepatitis und Parvovirus bei Hunden bzw. Panleukopenie bei Katzen) vorliegen, ansonsten wird ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, welches nicht älter als 3 Tage sein darf, verlangt.

Türkei Tierärztliches Gesundheitszeugnis, bei der Einreise nicht älter als 15 Tage, und Internationaler Impfpass. Tollwutimpfung mindestens 14 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 6 Monate.

Ungarn Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (wird in der Regel nicht kontrolliert) und internationaler Impfpass. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.

Luxemburg Internationaler Impfpass. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate

13.6.2001

 

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