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Tierschutzgesetz-Novelle: Wenig Verbesserungen, problematische Verschlechterungen

Der Verband pro-tier sieht in den geplanten Änderungen nur wenige Verbesserungen, jedoch einige problematische Verschlechterungen und schwer wiegende nicht behobene Mängel

Das Tierschutzgesetz und die 1. Tierhaltungsverordnung werden derzeit überarbeitet. Bis 3. Februar kann zu den Novellierungen Stellung genommen werden.

Mit der Verankerung von Tierschutz als Staatsziel in der Verfassung, hat sich Österreich dazu verpflichtet, den Schutz der Tiere sukzessive zu verbessern, jedenfalls aber keine Verschlechterungen des Schutzniveaus zuzulassen.

Dennoch sollen nun – so steht es in den Begutachtungsentwürfen der Regierung – einige deutliche Rückschritte, die gegen den Tierschutzgedanken sprechen und Tierquälerei legalisieren, durchgesetzt werden. So wurde zum Beispiel das Verbot der Ziegenenthornung wieder aufgehoben, eine grausame Praktik, die nur dazu dient, die Tiere den schlechten Haltungsbedingungen anzupassen.

Durch die Streichung einer Übergangsfrist wurde auch das Verbot von Qualzuchten massiv aufgeweicht, eine minimale Änderung im Wortlaut des Gesetzes, welches eine grobe Verschlechterung für die Tiere bedeutet.

Besonders dreist ist die geplante Aufweichung der Definition von Zucht: Diese soll dazu führen, dass jede Person sich problemlos als Züchterin oder Züchter melden und damit die Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen umgehen kann.

Die Streunerkatzen-Problematik soll also absichtlich verschärft werden. Ein Schlag ins Gesicht für unzählige Tierschutz-Organisationen und Einzelpersonen, die Kastrationen organisieren und finanzieren und daran arbeiten die unkontrollierte Katzenvermehrung in den Griff zu bekommen und das dadurch verursachte Leid zu mildern.

Die wenigen Verbesserungen sind eher minimal und nicht weitreichend genug, um tatsächlich als Erfolge gefeiert werden zu können.

So werden bei einigen Tierarten nun eine Schmerzausschaltung und eine postoperativ wirksame Schmerzbehandlung vorgeschrieben, jedoch aus unerfindlichen Gründen nicht bei allen. Manche der willkürlichen Altersgrenzen wurden entfernt, die es erlauben, an Tieren in den ersten Lebenstagen bzw. -wochen ohne Schmerzbehandlung Eingriffe durchzuführen.

Aber auch hier wird die Änderung nicht flächendeckend durchgezogen, obwohl es für diese Grenzen keine wissenschaftliche Grundlage gibt.

Besonders bedenklich ist es, dass einige Themen, die von Tierschutzorganisationen schon lange gefordert werden, völlig ignoriert wurden. Das Auswildern von Fasanen, Rebhühnern, Enten und Hasen, die in menschlicher Obhut gezüchtet wurden, wird durch die Novellierung nicht verboten.

Das obwohl es dazu einen einstimmigen Beschluss des Tierschutzrates gibt. Die dauernde Anbindehaltung von Rindern enthält immer noch genügend Ausnahmen, um problemlos umgangen werden zu können und Vollspaltenböden in der Schweinehaltung sind immer noch erlaubt, obwohl sie der EU-Verordnung widersprechen, die einen „angenehmen“ Liegebereich fordert.

Ing. Harald Hofner, Präsident des Verbandes pro-tier dazu: „Es ist völlig unverständlich, warum das Tierschutzgesetz und die 1.

Tierhaltungsverordnung, die dem Schutz und dem Wohle der Tiere dienen sollen, nicht ausreichend verbessert werden.

Die Ansprüche der Tierhalter werden jenen der Tiere vorgezogen. Es scheint immer noch völlig üblich und vom Gesetzgeber gewünscht zu sein, Tiere einfach an die schlechten Haltungsbedingungen anzupassen, anstatt umgekehrt die Haltung an die Ansprüche der Tiere. Mit unserer Stellungnahme zeigen wir, welche Verbesserungen noch unbedingt umzusetzen sind.“

Link: Stellungnahme pro-tier



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