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Tierschutzgesetz-Novelle: Wenig Verbesserungen, problematische Verschlechterungen
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Der
Verband pro-tier sieht in den geplanten Änderungen nur wenige
Verbesserungen, jedoch einige problematische Verschlechterungen und
schwer wiegende nicht behobene Mängel
Das Tierschutzgesetz und
die 1. Tierhaltungsverordnung werden derzeit überarbeitet. Bis 3.
Februar kann zu den Novellierungen Stellung genommen werden. Mit
der Verankerung von Tierschutz als Staatsziel in der Verfassung, hat
sich Österreich dazu verpflichtet, den Schutz der Tiere sukzessive zu
verbessern, jedenfalls aber keine Verschlechterungen des Schutzniveaus
zuzulassen. Dennoch sollen nun so steht es in den
Begutachtungsentwürfen der Regierung einige deutliche Rückschritte,
die gegen den Tierschutzgedanken sprechen und Tierquälerei legalisieren,
durchgesetzt werden. So wurde zum Beispiel das Verbot der
Ziegenenthornung wieder aufgehoben, eine grausame Praktik, die nur dazu
dient, die Tiere den schlechten Haltungsbedingungen anzupassen. Durch
die Streichung einer Übergangsfrist wurde auch das Verbot von
Qualzuchten massiv aufgeweicht, eine minimale Änderung im Wortlaut des
Gesetzes, welches eine grobe Verschlechterung für die Tiere bedeutet. Besonders
dreist ist die geplante Aufweichung der Definition von Zucht: Diese
soll dazu führen, dass jede Person sich problemlos als Züchterin oder
Züchter melden und damit die Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen
umgehen kann. Die Streunerkatzen-Problematik soll also
absichtlich verschärft werden. Ein Schlag ins Gesicht für unzählige
Tierschutz-Organisationen und Einzelpersonen, die Kastrationen
organisieren und finanzieren und daran arbeiten die unkontrollierte
Katzenvermehrung in den Griff zu bekommen und das dadurch verursachte
Leid zu mildern. Die wenigen Verbesserungen sind eher minimal und
nicht weitreichend genug, um tatsächlich als Erfolge gefeiert werden zu
können.
So werden bei einigen Tierarten nun eine
Schmerzausschaltung und eine postoperativ wirksame Schmerzbehandlung
vorgeschrieben, jedoch aus unerfindlichen Gründen nicht bei allen.
Manche der willkürlichen Altersgrenzen wurden entfernt, die es erlauben,
an Tieren in den ersten Lebenstagen bzw. -wochen ohne Schmerzbehandlung
Eingriffe durchzuführen.
Aber auch hier wird die Änderung
nicht flächendeckend durchgezogen, obwohl es für diese Grenzen keine
wissenschaftliche Grundlage gibt. Besonders bedenklich ist es,
dass einige Themen, die von Tierschutzorganisationen schon lange
gefordert werden, völlig ignoriert wurden. Das Auswildern von Fasanen,
Rebhühnern, Enten und Hasen, die in menschlicher Obhut gezüchtet wurden,
wird durch die Novellierung nicht verboten. Das obwohl es dazu
einen einstimmigen Beschluss des Tierschutzrates gibt. Die dauernde
Anbindehaltung von Rindern enthält immer noch genügend Ausnahmen, um
problemlos umgangen werden zu können und Vollspaltenböden in der
Schweinehaltung sind immer noch erlaubt, obwohl sie der EU-Verordnung
widersprechen, die einen angenehmen Liegebereich fordert. Ing. Harald Hofner, Präsident des Verbandes pro-tier dazu: Es ist völlig unverständlich, warum das Tierschutzgesetz und die 1. Tierhaltungsverordnung, die dem Schutz und dem Wohle der Tiere dienen sollen, nicht ausreichend verbessert werden. Die
Ansprüche der Tierhalter werden jenen der Tiere vorgezogen. Es scheint
immer noch völlig üblich und vom Gesetzgeber gewünscht zu sein, Tiere
einfach an die schlechten Haltungsbedingungen anzupassen, anstatt
umgekehrt die Haltung an die Ansprüche der Tiere. Mit unserer
Stellungnahme zeigen wir, welche Verbesserungen noch unbedingt
umzusetzen sind. Link: Stellungnahme pro-tier
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